Diese Richtlinie stellt somit ergänzend zu den weiteren bereits geltenden Regel­werken (DIN EN ISO 1461 und DIN EN ISO 14713) den neuen Stand der Technik dar und ist in Deutschland verbindliche Vertrags- und Ausführungsgrundlage für alle feuerverzinkten Bauprodukte nach der Bauregelliste, d. h. für alle tragenden feuerverzinkten Bauteile.

Die DASt-Richtlinie 022 gilt für das Feuerverzinken von tragenden vorgefertigten Stahlbauteilen, die entsprechend der DIN 18800 oder DIN EN 1993 und DIN EN 1090-2 bemessen und gefertigt sind. Sie ist an den Planer, Hersteller und Verzinker gerichtet und behandelt Maßnahmen, mit denen Einbußen der Tragsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit durch Rissbildung beim Verzinkungsprozess verhindert wer­den sollen. Die DASt-Richtlinie 022 gilt für die Stahlsorten S235, S275, S355, S420, S450 und S460 nach DIN EN 10025 Teil 1 bis 4 sowie für vergleichbare Stähle nach DIN EN 10210 und DIN EN 10219 gültig.Sowohl der Stahlbauer als auch der Feuerverzinker müssen bestätigen, dass Ihrer­seits die Vorgaben der DASt-Richtlinie 022 eingehalten werden. Der Stahlbauer hat dies gegenüber dem Feuerverzinker über eine Bestellspezifikation zu dokumentieren. Der Feuerverzinker bestätigt die Einhaltung der DASt-Richtlinie 022 durch die Ver­gabe eines Ü-Zeichens auf dem Lieferschein der feuerverzinkten Stahlbauteile.  Deshalb dürfen nach der DASt-Richtlinie 022 nur noch diejenigen Feuerverzinkereien Bauteile gemäß Bauregelliste verzinken, die ein Ü-Zeichen gemäß ÜZ-Verfahren (Übereinstimmungszertifikat durch eine aner­kannte Zertifizierungsstelle auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle und einer regelmäßigen Fremdüberwachung) erworben haben.Es dürfen nur noch feuerverzinkte Bauprodukte, d. h. tragende feuerverzinkte Stahl­bauteile, in Deutschland in den Verkehr gebracht werden, die die Vorgaben der DASt-Richtlinie 022 erfüllen.Um Sie zu unterstützen, haben wir einige Hilfsmittel entwickelt, die Ihnen die Umsetzung der DASt-Richtlinie 022 erleichtern. Wir stellen Ihnen diese Werkzeuge auf dieser Seite vor. Wenn Sie Interesse daran haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an das in Ihrer Nähe befindliche WIEGEL-Werk, das sich mit Ihnen umgehend in Verbindung setzen wird.Soweit Ihrerseits als Planer oder Stahlbauer weitergehende Fragen zur DASt-Richtlinie und deren Umsetzung bestehen, sind wir gerne dazu bereit, diese mit Ihnen zu erörtern.

Ihr Stahl in guten Händen