
Diese Richtlinie stellt somit ergänzend zu den weiteren bereits geltenden Regelwerken (DIN EN ISO 1461 und DIN EN ISO 14713) den neuen Stand der Technik dar und ist in Deutschland verbindliche Vertrags- und Ausführungsgrundlage für alle feuerverzinkten Bauprodukte nach der Bauregelliste, d. h. für alle tragenden feuerverzinkten Bauteile.
Die DASt-Richtlinie 022 gilt für das Feuerverzinken von tragenden vorgefertigten Stahlbauteilen, die entsprechend der DIN 18800 oder DIN EN 1993 und DIN EN 1090-2 bemessen und gefertigt sind. Sie ist an den Planer, Hersteller und Verzinker gerichtet und behandelt Maßnahmen, mit denen Einbußen der Tragsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit durch Rissbildung beim Verzinkungsprozess verhindert werden sollen. Die DASt-Richtlinie 022 gilt für die Stahlsorten S235, S275, S355, S420, S450 und S460 nach DIN EN 10025 Teil 1 bis 4 sowie für vergleichbare Stähle nach DIN EN 10210 und DIN EN 10219 gültig.Sowohl der Stahlbauer als auch der Feuerverzinker müssen bestätigen, dass Ihrerseits die Vorgaben der DASt-Richtlinie 022 eingehalten werden. Der Stahlbauer hat dies gegenüber dem Feuerverzinker über eine Bestellspezifikation zu dokumentieren. Der Feuerverzinker bestätigt die Einhaltung der DASt-Richtlinie 022 durch die Vergabe eines Ü-Zeichens auf dem Lieferschein der feuerverzinkten Stahlbauteile. Deshalb dürfen nach der DASt-Richtlinie 022 nur noch diejenigen Feuerverzinkereien Bauteile gemäß Bauregelliste verzinken, die ein Ü-Zeichen gemäß ÜZ-Verfahren (Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle und einer regelmäßigen Fremdüberwachung) erworben haben.Es dürfen nur noch feuerverzinkte Bauprodukte, d. h. tragende feuerverzinkte Stahlbauteile, in Deutschland in den Verkehr gebracht werden, die die Vorgaben der DASt-Richtlinie 022 erfüllen.Um Sie zu unterstützen, haben wir einige Hilfsmittel entwickelt, die Ihnen die Umsetzung der DASt-Richtlinie 022 erleichtern. Wir stellen Ihnen diese Werkzeuge auf dieser Seite vor. Wenn Sie Interesse daran haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an das in Ihrer Nähe befindliche WIEGEL-Werk, das sich mit Ihnen umgehend in Verbindung setzen wird.Soweit Ihrerseits als Planer oder Stahlbauer weitergehende Fragen zur DASt-Richtlinie und deren Umsetzung bestehen, sind wir gerne dazu bereit, diese mit Ihnen zu erörtern.